Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lyght Living furniture leasing GmbH & Co. KG.

1. Allgemeine Bestimmungen 
Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der Lyght Living furniture leasing GmbH & Co. KG. (nachfolgend Lyght Living furniture leasing) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht nochmals gesondert widersprochen wird. Die Inanspruchnahme der Leistungen gilt als Erklärung des Mieters, dass dieser damit einverstanden ist.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote und Auskünfte der Lyght Living furniture leasing sowie die Preisangaben in der veröffentlichten Preisliste sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Bei individuellen Angeboten ist Lyght Living furniture leasing zwei Wochen an die in den Angeboten enthaltenen Preise gebunden. Im Übrigen sind die Angebote freibleibend und unverbindlich.

2.3 Lyght Living furniture leasing ist berechtigt, dem Mieter andere als die im Vertrag vereinbarten Mietsachen zur Verfügung zu stellen, sofern dies aus betrieblichen Gründen notwendig und erforderlich und dem Mieter zumutbar ist. Dies ist insbesondere gegeben, wenn die Mietsache in Art und Beschaffenheit gleich- oder höherwertig als vertraglich vereinbart, ist.

2.4 Der Vertrag mit Lyght Living furniture leasing kommt erst durch die Auftragsbestätigung von Lyght Living furniture leasing wirksam zustande.

3. Preise und Kosten
3.1 Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß der Auftragsbestätigung von Lyght Living furniture leasing.

3.2 Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung mit der Auftragsbestätigung von Lyght Living furniture leasing. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, wenn nicht ausnahmsweise andere Zahlungsziele vor Rechnungsstellung vereinbart worden sind.

4.2 Lyght Living furniture leasing ist berechtigt, die Auftragsdurchführung solange zu verweigern, bis die fällige Zahlungen des Mieters bei Lyght Living furniture leasing eingegangen sind (Zurückbehaltungsrecht). Lyght Living furniture leasing dadurch entstehende Mehrkosten und durch die Verzögerung entstehende sonstige Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

5. Mietbedingungen
5.1 Der Mieter hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und den Vermieter bei eventuell auftretenden Schäden oder Mängeln unverzüglich zu informieren. Im Zweifel hat er sich bei Lyght Living furniture leasing über die sachgemäße Behandlung und Bedienung zu unterrichten.

5.2 Als Schäden oder Mängel gelten nicht – in Ansehung der bereits zurückgelegten Mietzeit – normale Gebrauchsspuren, welche die Funktionsfähigkeit nicht und die Optik allenfalls geringfügig beeinträchtigen. Entsprechendes gilt auch bzgl. des bei Rückgabe der Mietsache geschuldeten Zustandes.

5.3 Der Mieter hat auch für Schäden einzustehen, die von Dritten, namentlich Besuchern der Wohnung verursacht werden.

5.4 Der Mieter hat die Gegenstände gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand im Zeitpunkt der Anlieferung zu bewahren. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Mieter verpflichtet, die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.

5.5 Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass technische Geräte angeschlossen werden können, Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Masse zur Verfügung stehen und die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden sind. Die hierfür erforderlichen Kosten trägt der Mieter.

5.6 Lyght Living furniture leasing haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit der Vermieterin, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Lyght Living furniture leasing nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Lyght Living furniture leasing haftet nicht für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit dem unsachgemäßen Gebrauch der Vertragsgegenstände.

6. Rückgabe der Mietsache
6.1 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsachen nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

6.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen gereinigt, in ordnungsgemäßen Zustand und vollständig gemäß der Inventarliste zurückzugeben.

6.3 Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.

6.4 Gibt der Mieter die Mietsachen zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an Lyght Living furniture leasing zurück, ist Lyght Living furniture leasing berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des vertraglich vereinbarten Mietzinses zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

7. Kündigungsmöglichkeiten
7.1 Die Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Lyght Living furniture leasing kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: o eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters

  • nicht eingelöste Lastschriften oder Zahlungsrückstände von mehr als einer Monatsmiete,
  • gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
  • mangelnde Pflege der Mietsache oder der unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch.

7.2 Kündigt Lyght Living furniture leasing den Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die Mietsachen unverzüglich an die Vermieterin herauszugeben.

8. Liefer- und Leistungszeit
8.1 Bei Anlieferung und Abholung der Mietsachen an dem vertraglich vereinbarten Ort sind Termine oder Fristen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Lyght Living furniture leasing verbindlich. Bei Vereinbarung einer Uhrzeit versteht sich diese plus/minus vier Stunden.

8.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Verkehrsstaus usw.) hat Lyght Living furniture leasing auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Mieter nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.

8.3 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch Lyght Living furniture leasing setzt voraus, dass der Mieter für den rechtzeitigen und reibungslosen Zugang zum Anlieferort Sorge trägt. Anderenfalls entfällt jede Haftung der Lyght Living furniture leasing.

8.4 Kommt der Mieter mit der Abnahme der Mietsachen in Verzug (Annahmeverzug), ist Lyght Living furniture leasing berechtigt, die Mietsachen auf Kosten des Mieters in ihr Lager zurückzuschaffen und den Vertrag zu kündigen oder die Vertragserfüllung zu verlangen. Die Kosten einer erneuten Anlieferung sowie
sämtliche durch den Annahmeverzug entstehende Schäden hat der Mieter zu tragen.

9. Gewährleistung
9.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt/Anlieferung auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und den vertragsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mängel sind ggfs. unverzüglich zu rügen, spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Das gleiche gilt auch für durch den
Transport entstandene Schäden an der Wohnung etc.

9.2 Bei Mängeln, welche die Funktionsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, kann Lyght Living furniture leasing nach ihrer Wahl die Mietsache reparieren lassen oder einen Ersatz stellen.

9.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für das Beheben kleiner Schäden an den Mietsachen zu tragen, bis zu einem Betrag von 80,00 Euro im Einzelfall. Der Gesamtbetrag der auf den Mieter jährlich entfällt darf 6 % der Jahresgrundmiete, höchstens aber 250,00 Euro nicht übersteigen.

9.4 Dem Mieter ist bekannt, dass Montage bzw. Aufstellen und Abbau der Mietgegenstände ggf. durch einen von Lyght Living furniture leasing eingeschalteten Dritten erfolgt. Lyght Living furniture leasing ermächtigt den Mieter im Schadensfalle, ihr zustehende gegen den Dritten in eigenem Namen direkt gegenüber dem Dritten geltend zu machen.
Lyght Living furniture leasing wird auf Verlangen die Betriebshaftpflichtversicherung des Dritten dem Mieter unverzüglich mitteilen.

10. Datenschutz
Lyght Living furniture leasing verpflichtet sich, im Rahmen der Vertragsausführung die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Personenbezogene Daten des Mieters werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, sofern zur Vertragsausführung erforderlich und der Kunde damit einverstanden ist oder das BDSG, TKG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Die erhobenen Daten werden nur zur internen Bearbeitung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

11. Sonstiges
11.1 Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht davon berührt.

11.2 Nebenabreden, Abweichungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main vereinbart.

Stand: September 2019

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